Filesharing



Filesharing: Die vorbeugende Unterlassungserklärung als Bumerang !

Die vorbeugende Unterlassungserklärung wurde von so manchem Anwalt in der Vergangenheit immer wieder als die vorbeugende Waffe gegen eine Abmahnung und die damit verbundenen Anwaltskosten verkauft. Dieses Vorgehen war jedoch höchst umstritten, setzt man den Mandanten damit doch den Schadensersatzansprüchen der Gegenseite direkt aus.
Nun hat eine Kanzlei eine solche vorbeugende Unterlassungserklärung zum Anlass genommen, genau wegen dieser Unterlassungserklärung eine Abmahnung zu versenden.

Diese Abmahnung stützt sich auf einen Eingriff in den ein- und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Unternehmens. Den der vorbeugenden Unterlassungserklärung konnte in der Anwaltskanzlei kein Verfahren zugeordnet werden. Die Prüfung kostet im Ergebnis ja auch Geld. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass die Kanzlei ja nun seine neuen Verfahren darauf überprüfen muss, ob nicht bereits eine solche vorbeugende Unterlassungserklärung vorliegt. Denn wer abmahnt, obwohl der Gegner bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss dafür auch die Anwaltskosten übernehmen.

Auch wenn ich die Strategie der Musik- und Filmindustrie für falsch halte, Jugendliche wegen illegaler downloads wie Straftäter zu verfolgen, insbesondere mit diesen nervigen Spots im Vorspann jedes legalen DVD und Kinobesuchs, kann ich die Reaktion gegen diese vorbeugenden Unterlassungserklärungen vorzugehen nachvollziehen.

▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer
Zum Hintergrund der Geschichte vergleiche hier.


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